Erfreulich sachlich reagierte die Region auf eine Wolfssichtung im Vereinsgebiet. Zwei Videos wurden uns am 26.02.2021 zugespielt, von denen eines auch gleich die "Lösung des Problems" auf der Tonspur mitlieferte: "Abschießen! ....". Eine Einzelmeinung.
Nach einer im vergangenen Jahr vorgelegten Studie (veröffentlicht vom Bundesamt für Naturschutz Skript Nr. 556) weisen weite Teile Deutschlands prinzipiell für Wölfe geeignete Lebensräume auf. Unsere Gegend gehört eher nicht dazu, mit durchziehenden Wölfen muss jedoch überall gerechnet werden. Eine frühzeitige Umsetzung effektiver Herdenschutzmaßnahmen durch Weidetierhaltende wird auch für solche Gebete empfohlen, in denen sich bislang noch keine Wölfe in festen Territorien etabliert haben. Dies auch deshalb, weil Wölfe die wissenschaftlichen Studien nicht lesen und es deshalb auch nicht ausgeschlossen ist, dass sie sich - vereinzelt - auch dort ansiedeln, wo die Wissenschaft sie eher nicht vermutet hätte.
In Niedersachsen findet ein sog. Wolfsmonitoring statt. Unter Monitoring versteht man die wissenschaftliche Erfassung einer Population in Raum und Zeit.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) ist durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen offiziell mit dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen beauftragt. Sie arbeitet zusammen mit den ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern, die vom Niedersächsischen Umweltministerium benannt wurden. Gemeinsam werden Wolfshinweise protokolliert, die Daten anschließend bei der LJN zusammengeführt und bewertet sowie dem Land für die Berichterstattung
gegenüber dem Bund und der EU zur Verfügung gestellt. Die wissenschaftliche Begleitforschung wird durch das ITAW (Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover) in Kooperation mit der LJN durchgeführt. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit der zuständigen Fachbehörde, dem Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Über praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Wolf verfügen wir in unserer Region (noch) nicht. Umso mehr ist es deshalb angezeigt, nicht reflexartig das "Abschießen!" als radikale Lösung eines noch gar nicht bestehenden Problems zu fordern. Unbestritten erfüllen Wölfe in der Tierwelt eine wichtige ökologische Funktion. Unbestritten sind jedoch auch Konflikte mit der Weide- und Gehegetierhaltung. Die Wissenschaft arbeitet an dieser Thematik, so dass wir unsere tradierten Vorurteile und Schauermärchen beruhigt ebenso stecken lassen können wie romantisierende Vorstellungen. Der Wolf ist ein Raubtier und sein Verhalten unterscheidet sich wesentlich von dem unserer domestizierten Haushunde.
Wie jedem neu in der Natur auftretenden Phänomen begegnen auch wir dem Wolf mit Neugier und Interesse, allerdings auch mit dem gebotenen Respekt und suchen den wissenschaftlich fundierten Ausgleich zwischen dieser Tierart und den konkurrierenden Nutzerinteressen.
Nachfolgend einige Verhaltensregeln (zitiert aus der Broschüre der LJN "Wölfen auf der Spur"):
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich einem Wolf begegne?
Die folgenden Grundsätze gelten für Fußgänger (mit oder ohne Hund), Fahrradfahrer und Reiter.
• Wölfe sind Wildtiere. Diesen sollte man mit Respekt begegnen.
• Generell gilt: Verhalten Sie sich ruhig und besonnen, laufen Sie nicht davon.
• Wenn Sie sich unwohl fühlen, ziehen Sie sich langsam und ruhig, immer mit dem Gesicht zum Wolf, zurück.
• Geben Sie dem Wolf die Möglichkeit, sich zurückzuziehen. Besonders junge Wölfe flüchten nicht immer sofort, da sie noch sehr neugierig sind.
• Falls Sie mit dem Hund unterwegs sind, leinen Sie diesen an und behalten Sie ihn nah bei sich.
• Füttern Sie Wölfe auf gar keinen Fall, sonst können sie sich an die Nähe des Menschen gewöhnen!
• Sollte sich der Wolf nähern, machen Sie Lärm oder bewerfen Sie ihn mit Gegenständen.
• Fotografieren Sie das Tier, prägen Sie sich möglichst viele Details ein (Färbung, Körperbau, Verhalten usw.).
Bitte wenden Sie sich mit diesen Informationen an einen Wolfsberater in Ihrer Nähe.
Gefällte Bäume am Rande des ehemaligen Gewerbegrundstücks (Werkstatt) im Borsumer Wald erregten im Dezember die Aufmerksamkeit von Vereinsmitgliedern. Nach der Fällung einer Vielzahl von Bäumen entlang der Kreisstraße Borsum-Asel im Zuge des Radwegebaues stieß die Fällaktion auf sensibilisierte Gemüter. Ist das Fällen von Bäumen in einem Schutzgebiet überhaupt zulässig? das fragten sich auch Leser unseres Posts bei Facebook.
Der Borsumer Wald genießt nur den Schutz als Landschaftsschutzgebiet. Und was sagt das Gesetz zu forstlichen Maßnahmen in solchen Gebieten?
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sagt hierzu: Die meisten Landschaftsschutzgebiete beinhalten kaum Einschränkungen in der Nutzung oder Zugänglichkeit, da lediglich der Gesamtcharakter des Gebietes erhalten werden soll. Verboten sind deshalb insbesondere die Handlungen, die den Gesamtcharakter des Gebietes verändern; dies betrifft insbesondere die Bebauung. Eine ordnungsgemäße Land-, Forstwirtschaft und Jagd ist zulässig, wenn sie nicht den Schutzwecken des § 26 Abs. 1 BNatSchG zuwiderläuft. Teilweise ist eine Bewirtschaftung sogar notwendig, um den Kulturlandschaftscharakter zu erhalten. So dürfen, je nach Verordnung, keine prägenden Landschaftselemente, beispielsweise eine das Landschaftsbild beeinflussende Hecke, verändert oder beseitigt werden, wohl aber kann die Fällung einzelner Gehölze möglich sein.
In Naturschutzgebieten wird ... versucht, menschliche Einflüsse möglichst einzuschränken, in Landschaftsschutzgebieten hingegen ist die grundsätzliche Zugänglichkeit ein wesentliches Merkmal.
Das öffentliche Interesse ist geweckt. Der Landkreis Hildesheim (dort: Untere Naturschutzbehörde) beschäftigt sich mit dem Vorgang und wird die Zulässigkeit der Maßnahme nachträglich prüfen.
Wie dem auch sei: die Bäume am Borsumer Holz liegen, mal aus diesem Grund, mal aus jenem Grund. Jahrzehnte dauert es, bis adäquater Ersatz nachgewachsen ist, was binnen Minuten flach gelegt worden ist.
Wir werden weiter berichten.
Nistkästen ohne Loch?
so mancher aufmerksame Spaziergänger am Stichkanal wundert sich vielleicht über die in großer Zahl (ca. 500 Stück) dort in unterschiedlichen Höhen an Bäumen befestigten Holzkästen, die den üblichen Nistkästen für Vögel ähneln, denen jedoch das Einflugloch fehlt.
Nun, es handelt sich auch nicht um Nistkästen für die Vogelwelt. Mit diesen Behältern sollen in Vorbereitung des Ausbaues des Stichkanals - für Vorhaben dieser Größenordnung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen - mögliche Vorkommen von Haselmäusen erfasst werden.
Die Kästen werden lt. telefonischer Rücksprache mit dem beauftragten Gutachter Krowiorz der NATUR + TEXT GmbH, Rangsdorf, im September auf einen möglichen Besatz hin ausgewertet und wieder entfernt.
Haselmäuse haben übrigens die Möglichkeit, über eine stammseitige kleine Öffnung in den Kasten zu gelangen.
Wir wir heute vom Gutachterbüro erfahren haben, wurden - wider Erwarten - keine Nachweise für Haselmausvorkommen am Stichkanal gefunden. Die Feldflur ist einfach zu wenig strukturiert, als dass hier Haselmäuse ein Überleben bzw. Fortkommen ermöglicht würde. Die nächsten Vorkommen finden sich in ca. 30-40 km entfernt (südöstliche Richtung).
Leer blieben die Kästen aber nicht. Nachweise von Rötel- und Gelbmäusen gab es, teils hatten sich Wespen, Käfer oder Spinnen darin gemütlich gemacht.
Ein breites Bündnis von Naturschützern will mithilfe eines Volksbegehrens strengere Vorgaben für den Artenschutz in Niedersachsen durchsetzen.
Zur Homepage der Koordinatoren gelangt man über folgenden link:
https://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt/
Der breite Rückgang der Artenvielfalt bei Fauna UND Flora ist durch wissenschaftliche Studien belegt und dürfte unstreitig sein. Gestritten wird gesamtgesellschaftlich darüber, mit welchen Maßnahmen und politischen Steuerungsinstrumenten dem begegnet werden soll/kann.
In Niedersachsen soll mit dem Volksbegehren die Änderung/Ergänzung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz veranlasst werden. Ergänzend bedürfe es Änderungen in den Landesbestimmungen zum Wassergesetz und Waldgesetz.
Die Niedersächsische Verfassung führt zum Volksbegehren in Art. 48 wie folgt aus:
Artikel 48
Volksbegehren
(1) 1Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet werden, ein Gesetz im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis des Landes zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. 2Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter, mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. 3Gesetze über den Landeshaushalt, über öffentliche Abgaben sowie über Dienst- und Versorgungsbezüge können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein.
(2) Die Landesregierung entscheidet, ob das Volksbegehren zulässig ist; gegen ihre Entscheidung kann der Staatsgerichtshof angerufen werden.
(3) 1Das Volksbegehren kommt zustande, wenn es von zehn vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützt wird. 2Die Landesregierung leitet dann den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme unverzüglich an den Landtag weiter.
Die vereinsinterne Diskussion krankte bislang daran, dass der Text des beabsichtigten Gesetzentwurfes sowie dessen Begründung noch nicht bekannt war. Mittlerweile dürfte die finale Fassung vorliegen, mit einer Veröffentlichung ist in Kürze zu rechnen, so dass dann an den Texten gearbeitet werden kann.
Auch wir sind gespannt auf die vorgeschlagenen Maßnahmen, deren zu erwartenden Auswirkungen auf die Arbeit des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Landwirtschaft und ökologisch aktiver Bürger. Und auf die Kostenschätzungen nebst Finanzierungsvorschläge.
Niemand kauft gern die berühmte "Katze im Sack".
In Kürze mehr.
Wanderung durch den Ottbergener Wald muss leider ausfallen
Aufgrund der aktuellen Wetterlage (heranziehendes Sturmtief) haben wir uns aus Sicherheitsgründen entschlossen, die Wanderung im Ottbergener Wald ausfallen zu lassen. Es ist beabsichtigt, die Wanderung im Herbst nachzuholen. Eine entsprechende Terminsankündigung wird in Kürze unter "Termine" erscheinen.
Wir bitten um euer Verständnis.
Die 2 neuen Futterstationen in Harsum und Borsum gaben den Anstoß, mit der Produktion "in Serie" zu gehen:
Da auch in den Ortschaften Hönnersum und Adlum entsprechendes Interesse an Futterstationen bestand, ließen die Aktiven des Vereins die Werkzeuge nicht ruhen und zimmerten gleich 2 weitere, die am 19 Februar vor Ort aufgestellt werden konnten.
In Adlum steht eine Futterstation nun auf dem Gelände der in Ortsrandlage gelegenen Streuobstwiese in der Nähe des "Bienenhotels". In Hönnersum wählte Ortsbürgermeister Kallmeyer, der den Aufbau
persönlich begleitete, als Aufstellort eine Freifläche in der Aloys-Kreye-Straße.
Eine uns dankenswerterweiser überreichter Gutschein für eine kleine Vesper wurde anlässlich der Pflegemaßnahme an der Heckenanpflanzung am Bruchgraben in "Naturalien" umgesetzt. Bei dem
windig-kühlen Wetter tat die Stärkung gut. Vielen Dank!
Futterhaus auf der Streuobstwiese Adlum ..... und in Hönnersum
Seit Jahren führen wir im Borsumer Wald für die dortigen Vögel zumindest im Winter eine Fütterung durch.
Edmund Machens, Walter Wedig, Werner Hormann und Reinhard Gronau haben die in die Jahre gekommene Futterstelle auf Vordermann gebracht, so dass sie wieder uneingeschränkt ihren Dienst verrichten kann.
Der Vorstand hat weiterhin mit der Gemeinde Harsum und dem Ortsrat Borsum vereinbart, der unter Futtermangel leidenden Vogelwelt unter die Schwingen zu greifen. Auf dem Friedhof in Harsum und auf der kleinen Streuobstwiese gegenüber dem Brenneweg wurden nunmehr 2 weitere, ebenfalls von aktiven Mitgliedern des Vereins in Eigenleistung erstellte Futterstation aufgebaut, die von Ehrenamtlichen regelmäßig mit Futter versorgt werden. Für die laufenden Futterkosten will die Gemeinde als aktive Maßnahme zum Artenschutz aufkommen. Danke auch an Günter Metz von der Gemeinde Harsum, der die Futterstationen zu den Einsatzstellen brachte.
Natürlich können damit die strukturellen Probleme für Vögel nicht beseitigt werden. Es handelt sich jedoch um ein Gemeinschaftsprojekt mit Vorbildfunktion, dass hoffentlich möglichst viele Bürger motiviert, größere oder kleinere Futterstationen auf dem eigenen Grundstück zu errichten und der Vogelwelt durch die schwierigen Wintermonate zu helfen.
Fotos: Reinhard Gronau:
Unsere Tüftler haben geplant und konstruiert. Walter Wedig machte sich auch Gedanken über Futterspender, die einen ausreichenden Futtervorrat aufnehmen können und das Futter gleichzeitig vor Koteintrag schützen. Auch kranke Vögel besuchen die Futterstellen und die Verkotung des Futterplatzes wird so leicht zu einem Risiko bislang gesunder Vögel. Die nachfolgenden Fotos stammen von unserem Mitglied Walter Wedig):
Seit einiger Zeit stehen grüne Kreuze in der Feldmark. Sie stellen eine Mahnung der Bauern aus der Nachbarschaft dar. Die angehängten Texte behaupten, das in der politischen Diskussion befindliche sog. Agrarpaket (2019) gefährde die kleinen und bäuerlichen Landwirte und könne nicht im Sinne des Verbrauchers sein.
Landwirte schufen unsere artenreiche Kulturlandschaft wie wir sie erstreben, Lebensraum für Mensch, Fauna und Flora. Bäuerliche Landwirtschaft - das war historisch Nahrungsmittelproduktion UND Naturschutz in einer Hand.
ABER: Fakt ist auch, dass die modernen Produktionsmethoden sich mehr und mehr von diesem Leitbild entfernt haben und - wohl unbestritten - gerade den Artenreichtum seit längerem gefährden, im Bestand von Fauna und Flora ihre - oft irreversiblen - Spuren hinterlassen haben.
Das kritisierte „Agrarpaket (2019)“ besteht aus drei Teilen: dem Aktionsprogramm Insektenschutz, dem Tierwohllabel und der Umschichtung der Agrarförderung (Politik: „Wer mehr für Umwelt und Klima tut, soll belohnt werden).
Mit den Maßnahmen sollen Probleme im Agrarbereich angegangen werden, die im Moment gesamtgesellschaftlich diskutiert werden und für die politische Lösungen gefunden werden müssen, weil sie nicht nur die wirtschaftlichen Interessen der Landwirte berühren, sondern unseren Lebensraum (und den der Fauna und Flora) gefährden.
Welche Einzelmaßnahmen des geschnürten komplexen Pakets konkret kritisiert werden sollen, sagen die grünen Kreuze nicht. Sie enthalten sich bewusst jeglicher konkreter Forderung.
Der Leser des Aufrufs indes denkt an Insektensterben, Nitratbelastung des Grundwassers, Missstände in der Massentierhaltung und einer verfehlten, weil an Flächengrößen gebundenen Förderpolitik . Im Interesse der bäuerlichen Landwirtschaft kann ein Ignorieren dieser Missstände nicht sein.
Den Leser des Aufrufs bleibt so fragend und ratlos zurück. Wer macht hier Stimmung für wessen wirtschaftliche Interessen? Nur wer sagt, was er konkret will, kann auf einen erwünschten sachlichen Diskurs hoffen.
(wk) Heute wurde wieder ein Abschnitt unserer Feldhecke im Bruchgrabengebiet "auf den Stock gesetzt". Diese Maßnahme dient der Verjüngung des innen verkahlenden Feldgehölzes. Die Maßnahme findet ale 10 - 15 Jahre statt. Jährlich wird nur ein Teilabschnitt gepflegt, um die Funktionsfähigkeit der Hecke im Übrigen zu erhalten. Die Hecke reagiert mit jungen, verstärkten Stockausschlägen und gewährleistet in den nächsten Jahren einen dichten, kräftigen Aufwuchs.
Keine leichte Arbeit im Übrigen! Den Aktiven herzlichen Dank!
Fotos Reinhard Gronau:
Fotos S. Friedrich:
Die Lehmfüllung in unserem Eisvogelkasten am Bruchgraben ist ausgetrocknet und sehr hart geworden. Wohl zu hart für den erwarteten Brutgast.
Am 21.04.2018 haben Walter Wedig und Reinhard Gronau die Dachabdeckung etwas perforiert. Bei Regen kann die Lehmfüllung wieder Feuchte aufnehmen, ohne ausgewaschen zu werden. Wir hoffen, dass sich dann - wie beim Nisten im "gewachsenen Grund" - das Maß an Feuchte wieder einstellt, das eine Bearbeitung der künstlichen Lehmwand durch den Eisvogel erleichtert.
Nach Absprache mit der Ortsbürgermeisterin Ellen Krone haben unsere Aktiven in der Ortschaft Nistkästen aufgehängt. Davon kann man auch bei Facebook lesen!
Futterstelle des Vereins im Borsumer Wald
(mw) Seit Jahren füttern Naturfreunde unseres Vereins in den kalten Wintermonaten regelmäßig an einem Futterhäuschen in der nord - östlichen Ecke des Borsumer Waldes die Vögel, die nicht in den sonnigen Süden abwandern, sondern der Kälte in ihren Brutgebieten trotzen oder vom noch kälteren Norden bei uns überwintern.
Es ist eine wahre Freude, wenn man sich einmal auf den ca. 20 Meter entfernten Weg die Zeit nimmt und durch ein Fernglas die dort fressenden, farbenfrohen Vögel beobachtet. Kohl- und Blaumause, die seltenere Weidenmeise, Kleiber, Buntspecht und andere Arten sind dort wunderschön zu sehen.
Das Jugendheim in Borsum wird derzeit umgebaut. Hiervon werden in den nächsten Monaten auch die Innenräume betroffen werden. Wir bitten alle, die an den Monatsversammlungen teilnehmen, um entsprechende Vorsicht im Baustellenbereich. Es wird unumgänglich sein, zeitweise die Monatsversammlungen in dem im Erdgeschoss befindlichen Versammlungsraum stattfinden zu lassen.
Die Auswertung der Brutvogelbestandserfassung 2017 (Adlum) liegt vor und steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.
In einer der nächsten HALOKAZ-Ausgaben wird zu diesem Thema ebenfalls ein Artikel unseres Mitglieds Werner Hormann erscheinen.
(wk) Auch ein kleiner Garten kann so ziemlich alles beinhalten, was zur Erhaltung der Artenvielfalt beiträgt. Viele unterschiedliche Kleinstrukturen mit einheimischen Sträuchern und Blumen erfreuen das Herz eines Naturliebhabers und bieten der hiesigen gartentypischen Fauna Nahrung und ein Zuhause.
So auch im Pappelweg in Borsum bei Frau B., die für die Pflege ihres naturnahen Gartengrüns durch den Besuch vieler Vögel belohnt wird. Einmal die unterschiedlichen typischen Gartenvögel, die hier Nistmöglichkeiten und Nahrung suchen (und finden!). Zum anderen sind in diesem Monat in den Abendstunden oft auch Waldohreulen, ein Muttertier mit ihren 2 Jungen, auf dem Grundstück zu beobachten. Sie dürften einer Brut aus der näheren Umgebung entstammen. Es wäre schön, wenn wir noch herausbekommen könnten, wo sich das Nest befand.
Danke an Frau B. für die freundliche Information und die Fotos von den jungen Waldohreulen, die sich vor wenigen Tagen in der Nähe des Komposthaufens am Gartenzaun von ihr fotografieren ließen .
Mittlerweile hat sich auch unser Vorsitzender die 2 Jungtiere angesehen, die abends in relativer Nähe in einem Obstbaum saßen und ab und zu kleine Flüge unternahmen. Zwergfledermäuse waren übrigens auch zu dieser Stunde unterwegs.
Die Dacheindeckung unseres Kastens in der Martinstraße wurde langsam undicht. Walter Wedig und Reinhard Gronau haben nunmehr eine neue Schweißbahn aufgebracht. Vielen Dank dafür. (Fotos: Gronau)
Der neu erschienene Band der Paul-Feindt-Stiftung hat es wieder einmal in sich: die Botanische Arbeitsgemeinschaft des Ornithologischen Vereins zu Hildesheim e.V. hat in den vergangenen 35 Jahren nahezu alle für den Naturschutz wertvollen Bereiche unseres Landkreises aufgesucht und floristisch erfasst.
Deren Arbeitsergebnisse stecken in 33 Tourenvorschlägen. Die Wanderungen führen durch die Hildesheimer und Calenberger Börde, das Innerste- und Leinebergland und ins Stadtgebiet von Hildesheim. Jeweils mit einem Kartenausschnitt zum „Nachlaufen“, sehr viel vorzügliches Bildmaterial und jede Menge begleitender (und weiterführender) Informationen.
Ein Muss für jeden Naturfreund und denjenigen, der es werden will … mit Erfolgsgarantie!
Info : „Die Pflanzenwelt rund um Hildesheim“, Gebrüder Gerstenberg, 224 Seiten, gebunden, 24,90 Euro. ISBN 978-3- 8067-8825-9.
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20.05.2017:
aktueller Hinweis:
Die Brutvogelbestandserfassung in Adlum 2017 ist abgeschlossen. Der Reservetermin vom 28.05.17 entfällt. Allen Teilnehmern vielen Dank!
Informationen zu aktuellen Planungsvorhaben findet ihr auch unter "Nicht ohne uns ...".
(wk) Nach Absprache mit Ortsbürgermeister Kallmeyer haben unsere Mitglieder Walter Wedig und Reinhard Gronau in der Ortschaft Hönnersum 8 Nistkästen aufgehängt. Weitere werden folgen, sobald die bestellte Lieferung eingetroffen ist.
Die Nistkästen bestehen aus haltbarem und atmungsaktivem Holzbeton. Sie werden mit speziellen Alunägeln befestigt, die weder die Bäume schädigen noch Probleme beim Baumschnitt verursachen.
Die Kästen werden wir in unsere alljährlich stattfindenden Reinigungsaktionen nebst Bestandserfassung einbeziehen.
Man findet nur wonach man sucht ... schädliche Stoffe in der Luft, im Wasser, im Boden, Nahrungsmitteln, Gebrauchsgegenständen ... meist bedarf es einer gezielten Suche, um das Vorhandensein von unerwünschten/schädlichen Stoffen nachweisen zu können.
Bei Feldhamstern - meint man - sei es anders, die seien ja nicht zu übersehen. Falsch, wie die Erfahrung beim Planungsgebiet Ährenkamp zeigt. Hier war der ehrenamtliche Naturschutz "findiger" als die Experten. Man muss sich nur mit der Thematik etwas gründlicher beschäftigen wie die Eheleute Lipecki und dann raus ins Gelände!
Für uns waren die mitgeteilten positiven Bestandsnachweise Anlass, in der artenschutzrechtlichen Stellungnahme vom 05.10.2015 ausführlich mit der Feldhamsterproblematik zu beschäftigen.
Zwischenzeitlich sind Maßnahmen zum Schutze dieses Säugetieres getroffen worden. Der Presse war kürzlich zu entnehmen, dass die Untere Naturschutzbehörde eine weitere Bestandskontrolle/-erhebung im Mai 2017 für erforderlich hält.
Da beim Feldhamsterschutz einiges überregional in Bewegung geraten ist, setzen wir darauf, durch eine geeignete Informationsveranstaltung die Sensibilität für das Problem des "Feldhamsters in der Bauleitplanung" zu erhöhen. Denn es handelt sich nicht um ein solches, das nur dieses Planungsgebiet beträfe. Dem Feldhamsterschutz kommt in der Börde praktisch bei jedem Planungsverfahren eine erhöhte Bedeutung zu.
Ratsmitglieder, Planer und Bürger/-innen mit den artenschutzrechtlichen Fragestellungen vertraut machen, Verständnis für Maßnahmen zu wecken, die optimalerweise bereits Jahre vor der konkreten Planung einsetzen müssten, dies soll das Ziel der Veranstaltung sein.