Monoklärschlammverbrennungsanlage im Hildesheimer Hafen

Vorhabensbeschreibung (Auszug aus der Scopingvorlage):

 

"Vor dem Hintergrund des Ressourcenschutzes wird kommunaler Klärschlamm zukünftig in thermischen Behandlungsanlagen verbrannt, um den in der Asche vorhandenen Phosphor anschließend zurück zu gewinnen und ihn als Grundstoff dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung zu stellen.

 

Die Städte Barsinghausen, Celle, Göttingen, Hildesheim, Hameln, Langenhagen, Peine, Salzgitter und Verden haben sich in der „Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH“ (KNRN) zusammengeschlossen, die zwischenzeitlich auf 23 Gesellschafter angewachsen ist, und planen, die Verwertung des anfallenden Klärschlamms sowie die gesetzlich geforderte Rückgewinnung von Phosphor durch eine thermische Behandlungsanlage zu verwirklichen. Dazu soll eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) im Hildesheimer Hafen errichtet werden. Es ist vorgesehen, dass die MKVA eine Trockensubstanzmenge von 33.500 Mg/a sicher verarbeiten kann. Die Klärschlammtrocknung soll über einen täglichen Durchsatz von ca. 290 Mg Klärschlamm verfügen. Die MKVA soll für eine nominelle Durchsatzleistung von ca. 4,2 Mg Trockensubstanz pro Betriebsstunde ausgelegt werden. Zur Vermeidung von transportbedingten CO2-Emissionen soll im späteren Betrieb ein Teil des Klärschlamms in Form von vollgetrocknetem Klärschlamm mit einem Trockensubstanzanteil von >85 % angeliefert werden. Daneben wird die übrige Menge in Form von mechanisch entwässertem Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 24 % angeliefert. ..."

 

 

Im Genehmigungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Der Untersuchungsrahmen wird derzeit im Rahmen des sog. Scopings u. a. mit den beteiligten Fachbehörden und Naturschutzverbänden festgelegt. 

 

Mit weiteren Aktiven im Ornithologischen Verein (OVH) hat unser Vorsitzender für den OVH eine Stellungnahme erarbeitet, die an die Genehmigungsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Hannover) gesandt worden ist. 

 

Problematisch erachten wir die Anlage im Hafengebiet insbesondere aufgrund der großen Nähe zu für die Natur wertvollen Bereichen, darunter auch Schutzgebiete, die der europäischen Gemeinschaft gemeldet und von dieser als sog. FFH-Gebiet geführt werden und auch unter nationalen Schutz gestellt worden sind. 

 

Der Untersuchungsraum wird derzeit räumlich durch einen Radius von ca. 2,7 km rund um die zu errichtende Anlage gekennzeichnet. 

 

Wir werden über den Fortgang der Angelegenheit berichten. 

 

 

 

 

zurück