5. Verfahrensstand

2012 konnten wir noch vermelden:

 

Landkreis - Stichkanal-Brücken bleiben

Kreis Hildesheim (abu) - Ein Abriss der Feldweg-Brücken über den Hildesheimer Stichkanal ist vorerst vom Tisch. Das Neubauamt in Hannover hat seine Vorbereitungen für den Start des Planfeststellungsverfahrens zum Kanalausbau gestoppt, es wird deshalb nicht wie geplant in diesem Herbst beginnen. Die Behörde handelt dabei auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums, das den Ausbau des Stichkanals bis auf weiteres nicht will.     (Veröffentlicht am 25.07.2012 in der HiAZ).

 

 

Seien wir nicht unrealistisch: es dürfte Fakt sein, dass die wirtschaftlichen Ausbauinteressenten - und die den Ausbau befürwortenden politischen Entscheidungsträger - weiterhin ihren ganzen  Einfluss geltend machen werden, um den Ausbau doch noch auf absehbare Zeit zu realisieren. 

 

 

Das aus der Wirtschaft bekannte "Vorsichtsprinzip" bei der Bewertung von (Bilanz-)Positionen hat seinen Grund: wir schreiben das Jahr 2018 und die Befürchtungen haben sich bestätigt. Die Brücken sollen weg !

 

 

 

 

Träger des Ausbauvorhabens (TdV) ist das

 

Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover, Nikolaistraße 14/16, 30159 Hannover.

 

 

Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Mitte - , Am Waterlooplatz 5, 30169 Hannover

 


 

 

Der Ausbau bzw. die diesen vorbereitende Planung gliedert sich voraussichtlich in mehrere Ausbauabschnitte:

 


 

 


A) Neubau der Brücke 391 über den Stichkanal nach Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467 zwischen Harsum und Klein Förste:


Es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2015 derGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Mitte - für den Neubau der Brücke vor.


Für den Naturschutz insoweit akzeptabel, als sich der Ausbau - anders als ursprünglich geplant - allein auf den für den Brückenneubau erforderlichen Böschungsabschnitt beschränken wird.


 

 

 

B) Neubau der Brücke 385 über den Stichkanal nach Hildesheim im Zuge der Kreisstraße K522 zwischen Lühnde und Wätzum

 

Es liegt ein Planfeststellungschluss vom 02.02.2015 der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Mitte - für den Neubau der Brücke vor.

 

 

Für den Naturschutz insoweit akzeptabel, als sich der Ausbau - anders als ursprünglich geplant - allein auf den für den Brückenneubau erforderlichen Böschungsabschnitt beschränken wird.

 

 

 

C) Ausbau des Stichkanals von der Bolzumer Schleuse bis zur Autobahnbrücke bei Hildesheim (mit Ausnahme der Streckenabschnitte zu A + B);

 

Die Vorbereitungen für eine Einleitung des Planfeststellungsverfahrens laufen. 

Am 16.05.2018 fand ein sog. Scopingtermin im Dienstgebäude des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Braunschweig, Außenbezirk Sehne, statt. Sinn einer solchen Besprechung der Planfeststellungsbehörde mit Vertretern der zu beteiligenden Einrichtungen (Behörden, Verbände, Gemeinden, für eine Verbandsbeteiligung zugelassene Vereine usw.) ist es, den Untersuchungsrahmen für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung möglichst einvernehmlich festzulegen. 

 

Derzeit wird der Gutachter für die Erstellung des UVP-Berichts bestimmt, im nächsten Jahr finden die Untersuchungen im Gelände statt, und nach Fertigstellung des UVP-Berichts können dann die Planfeststellungsunterlagen förmlich ausgelegt werden.

 

Einwände sind in diesem zu erheben. Wer erst bei Beginn der Bauarbeiten munter wird, wird nicht mehr gehört. 

 

 

 

 

D) Hafen Hildesheim und B-6-Brücke:

 

Die Planunterlagen für diesen Abschnitt liegen seit dem 22. Oktober bis 21. November 2018 öffentlich aus. Abrufbar sind sie auch im Internet unter:

 

Gegenstand der Unterlagen sind:

- Ausbau des Stichkanals von km 13,500 bis 14,401;

- Verlegung der B6 mit Neubau der entsprechenden Brücke 395;

- Abriss der Brücken 393, 394, 395 und 396;

- Herstellung der Ufereinfassung der KV-Anlage am Stichkanal (KV = kombinierter Ladungsverkehr).

 

Zugriff auf die Unterlagen über Internet:

 

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/300_Stichkanal_Hildesheim.html

 

 

Frist für beabsichtigte Stellungnahmen: spätestens 21.12.2018. 

 

  

 

 

 

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