Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden die behördlichen Planungsunterlagen in naturschutzfachlicher Hinsicht geprüft. Soweit erforderlich bzw. angezeigt, werden weitere Informationen (zB Fachgutachten) beschafft.
In der überwiegenden Zahl von Fällen geben wir eigene schriftliche Stellungnahmen ab.